Mietinteressenten vergrault – fristlose Kündigung!
Eine Vermieterbefürchtung, die nicht unbegründet ist: Die Wohnung soll neu vermietet werden und eine Mietpartei macht Mietinteressenten gegenüber bei der Wohnungsbesichtigung oder danach die zu vermietende Wohnung und das Umfeld schlecht „bis zum geht nicht mehr“. So geschehen im Bezirk des Amtsgerichts Mettmann. Der Fall Im Jahr 1985 mietete die 74 Jahre alte Mieterin