Zutritt zur Mietwohnung verweigert – fristlose Kündigung gerechtfertigt?

    Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 5.11.2021 Die grundsätzliche Berechtigung zum Zutritt zu einer Mietwohnung gehört mit zu den elementaren Rechten des Vermieters. Sie unterliegt ja seinem Eigentum. Aber: das gilt natürlich nur für Ausnahmefälle, denn diesem Recht steht die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) entgegen, wenn sie legaler Weise von jemand anderem genutzt wird. Die

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